+49 (0) 451 70 98 81 0 info@longuet.de

Halteverbots­schilder

Wir übernehmen für Sie die Beantragung und Einrichtung von Halteverbotszonen in Lübeck, Stockelsdorf und Bad Schwartau

Gerade in Städten wie Lübeck sind Parkplätze Mangelware, und ein freies Plätzchen für den eigenen Transporter oder LKW ist schwer zu ergattern. Mit dem Einrichten einer offiziellen Halteverbotszone ist der ausgesuchte Bereich für andere Fahrzeuge gesperrt – und Sie haben eine Sorge weniger.

Gern richten wir für Sie Halteverbotszonen in ausgewählten Bereichen ein. Diesen Service können Sie unabhängig von einem Umzug bei uns buchen.

Sie selbst müssen sich um nichts weiter kümmern.

Unser Full-Service enthält alle notwendigen Leistungen wie

  • die Beantragung der behördlichen Genehmigung
  • die Gestellung der Beschilderung
  • den Auf- und Abbau der Beschilderung
  • die Lieferung und Abholung der Beschilderung
  • das Erstellen und die Übermittlung des Aufstellprotokolls

Full-Service Halteverbotszone, einseitig

  • inkl. behördlicher Genehmigung,
  • bis ca. 20m,
  •  für 1 Tag in Lübeck (außer Priwall)
    Stockelsdorf, Bad Schwartau
  • inkl. 19% MWST: € 139,00
    Priwall zzgl. € 30,00 inkl. MWST.

Full-Service Halteverbotszone, beidseitig

  • inkl. behördlicher Genehmigung,
  • bis ca. 20m,
  •  für 1 Tag in Lübeck (außer Priwall)
    Stockelsdorf, Bad Schwartau
  • inkl. 19% MWST: € 159,00
    Priwall zzgl. € 30,00 inkl. MWST.

Auftrag Haltsverbotszone direkt online

Bitte senden Sie uns Ihre Bestellung mit den Angaben zum Auftraggeber/Rechnungsempfänger sowie die Angaben zur gewünschten Halteverbotszone über das Kontaktformular.

    Angaben zum Auftraggeber/Rechnungsempfänger

    Angaben zur gewünschten Halteverbotszone

    Nach Eingang Ihrer Bestellung senden wir Ihnen per E-Mail unsere Rechnung zu. Nach Ausgleich der Rechnung beantragen wir die Genehmigung. Bitte beachten Sie, dass das Ausstellen der behördlichen Genehmigung durch das Ordnungsamt zirka 7 Tage dauert. Das Einrichten der Halteverbotszone kann nur mit vorliegender behördlicher Genehmigung erfolgen und muss drei volle Tage vor dem Geltungstag erfolgen. Wir bitten daher um zeitnahen Ausgleich unserer Rechnung, damit wir Ihren Auftrag auch durchführen können.